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Nordcapital sieht Investment nicht gefährdet

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Nordcapital sieht Investment nicht gefährdet

Wir haben am Wochenende darüber berichtet, dass dem Investmenthaus Nordcapital Ärger wegen eines 22 Millionen Euro schweren Waldgeschäfts in Rumänien droht. Die Firma, die zur Unternehmensgruppe des Hamburger Reeders Erck Rickmers gehört, hat insgesamt rund 95 Millionen Euro in der Karpatenregion angelegt, deren Forstwirtschaft als besonders anfällig für Korruption, Betrug und Schmuggel gilt.

Nordcapital hat am Montag auf unseren Bericht reagiert und eine Stellungnahme herausgegeben. Darin wird erstmals eine Einschätzung veröffentlicht, ob womöglich eine Rückabwicklung des Geschäfts ansteht. Rumänische Beobachter gehen davon aus, dass die staatliche Forstbehörde Romsilva alles versuchen wird, die Wälder zurück zu erhalten. Nordcapital hingegen sieht das Investment keineswegs gefährdet und verweist auf eine Passage des rumänischen Bodengesetz von 1997, um seinen Standpunkt zu untermauern.

“Der Artikel besagt, dass Kläger im Falle von Eigentumsklagen geforderte Vermögen ausschließlich vom ursprünglichen Verkäufer zurückfordern können, nicht aber vom heutigen Eigentümer, der die Fläche im guten Glauben erworben hat (Vertrauensschutz).”

Hintergrund ist die Art und Weise, wie Nordcapital in den Besitz der rund 5000 Hektar Wald gekommen ist. Das Unternehmen soll Wälder vom rumänischen Millionär Gheorghe Ceteras gekauft haben, die diesem nach Angaben der Nationalen Anti-Korruptionsbehörde gar nicht gehörten. Die Ermittler werfen Ceteras vor, sich den einst von den Kommunisten enteigneten Wald aus dem Bestand der Forstbehörde Romsilva erschlichen zu haben.

Dafür habe Ceteras Dokumente gefälscht und einen Präfekt, einen Behördenmitarbeiter und einen Richter mit insgesamt 2,25 Millionen Euro bestochen. Das berichtetet auch die rumänische NGO “Rise Project”, die auch den Kaufvertrag veröffentlicht hat.

Nordcapital betont von den dubiosen Geschäften des Gheorghe Ceteras nichts gewusst zu haben. Die Firma sieht sich wegen der eigenen Gutgläubigkeit in einer starken Rechtsposition:

“Selbst wenn die ursprüngliche Rückübereignung (Restitution) der Waldfläche Gura Teghii vom rumänischen Staat an Herrn Ceteras entgegen aller Erwartungen für nichtig erklärt werden sollte, ist der Kaufvertrag, mit dem die Käufergesellschaft SRN diesen Forst erworben hat, nach Art III Abs 2 (4) des Bodengesetzes in der Fassung 169/1997 (Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Landwesengesetzes Nr. 18/1991) unantastbar.”

Das Investmenthaus teilte auch mit, dass es in Rumänien von einer renomierten Anwaltskanzlei vertreten werde.

Streng vertraulich! Das WELT Investigativ Blog


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